Kurzantwort: Die Kündigung der obligatorischen Grundversicherung für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel; empfohlen ist Versand bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus.
Öffentliche Fristen und Fakten – keine Rechts-, Versicherungs- oder Einzelfallberatung. Prüfe Angaben auf bag.admin.ch und priminfo.admin.ch.
Wer die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) per 1. Januar 2027 wechseln will, kündigt bei der bisherigen Kasse so, dass die Kündigung bis am 30. November 2026 dort eingeht. Das schreibt das BAG im Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» vom 29. September 2026 klar.
Nicht der Poststempel zählt, sondern das Datum, an dem die Krankenkasse die Kündigung erhält. Laut Priminfo-FAQ ist die Frist eingehalten, wenn die Kündigung am letzten Tag der gesetzlichen Frist – oder am letzten Arbeitstag davor, falls dieser Tag auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt – zur gewöhnlichen Geschäftszeit bei der Kasse eingeht. Eine eingeschriebene Sendung im Postfach gilt erst mit der Abholung als zugestellt.
Weil Zustellung dauern kann, empfiehlt das BAG die schriftliche Kündigung bis zum 15. November 2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden und den Beleg aufzubewahren. Priminfo formuliert denselben Puffer («Mitte November»).
Die Kasse muss dich über die neuen, genehmigten Prämien spätestens bis zum 31. Oktober 2026 informieren und auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Danach vergleichst du Offerten am besten auf dem offiziellen Rechner priminfo.admin.ch.
Suchst du «Krankenkasse kündigen», «Kündigungsfristen bei Krankenkassen» oder «Krankenkasse wechseln bis wann», geht es praktisch um denselben Ablauf:
Die Kündigung ist schriftlich. Sinnvoll und üblich sind Name, Adresse, Versichertennummer, klarer Kündigungswille und Termin per 31. Dezember sowie Unterschrift. Offizielle Musterbriefe: Priminfo Wechsel / Musterbriefe.
Melde dich parallel bei der neuen Krankenkasse an. In der Grundversicherung müssen Kassen dich vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen – ohne Gesundheitsfragebogen (BAG/Priminfo). Warte nicht auf die Kündigungsbestätigung der alten Kasse.
Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse endet erst, wenn die neue Kasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Deshalb früh anmelden – nicht erst Ende Dezember.
Wurden Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen bis zum 30. November 2026 gemahnt (plus bis dahin aufgelaufene Betreibungskosten), musst du sie bis zum 31. Dezember 2026 vollständig bezahlen – sonst entfaltet die Kündigung keine Wirkung (BAG Faktenblatt; Priminfo).
«Franchise ändern Frist» ist nicht dasselbe wie «Frist Krankenkasse wechseln». Du kannst Franchise und Modell oft bei derselben Kasse anpassen.
Gewünschte tiefere Franchise: schriftliche Mitteilung an die Kasse bis zum 30. November 2026 (BAG Faktenblatt PG27).
Wahl einer höheren Franchise: schriftliche Mitteilung bis zum 31. Dezember 2026 (BAG Faktenblatt PG27).
Wechsel von einem besonderen Modell (PRAXIS, TEL_DIG, PHARM, FLEX) in ein anderes besonderes Modell oder in die ordentliche Versicherung mit freier Arztwahl: schriftlich bis 30. November 2026 auf den 1. Januar 2027. Der Wechsel in ein Modell mit eingeschränkter Wahl ist laut BAG oft auch unter dem Jahr möglich. Details immer bei der Kasse und in den Modellbedingungen prüfen – keine Einzelfallberatung.
Monatsprämie allein täuscht. Für den Überblick «Grundversicherung wechseln» oder «Krankenkasse wechseln» hilft eine grobe Jahreskosten-Schätzung. Planungsformel Batzenplan (Produktvorgabe, keine Beratung):
Jahreskosten ≈ Monatsprämie × 12 + Franchise + Selbstbehalt
Selbstbehalt = 10 % der Kosten über der Franchise
Cap Erwachsene: max. CHF 700 · Cap Kinder: max. CHF 350
Ordentliche Franchise Erwachsene: CHF 300. Wahlfranchisen Erwachsene: 500–2500; Kinder: 100–600 (BAG). Spitalbeitrag CHF 15/Tag ggf. zusätzlich (mit Ausnahmen). Keine erfundenen Prämiensätze hier – hole Zahlen auf priminfo.admin.ch.
«Zusatzversicherung kündigen Frist» ist ein eigener Cluster. Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG/FINMA, nicht denselben OKP-Fristen.
«Prämienverbilligung Antrag Frist» hängt vom Wohnkanton ab: Anspruch, ob ein Antrag nötig ist, und welche Frist gilt, sind kantonal. Hier keine erfundene Fristenliste.
Startpunkte: BAG Prämienverbilligung und die Hinweise auf Priminfo. Immer den Wohnkanton prüfen.
Ein Wechsel per 30. Juni (neuer Schutz ab 1. Juli) ist nur möglich, wenn du die ordentliche Franchise (Erwachsene CHF 300 / Kinder CHF 0) und freie Arztwahl (Standardmodell) hast. Dann muss die Kündigung bis spätestens am 31. März bei der Kasse eintreffen (Priminfo FAQ; BAG FAQ). Mit Wahlfranchise oder Modell mit eingeschränkter Leistungserbringerwahl (z. B. PRAXIS, TEL_DIG, FLEX, PHARM) ist der Jahreswechsel per 1. Januar der reguläre Termin.
Spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse (Wechsel auf 1. 1. 2027). Das gilt laut BAG/Priminfo unabhängig davon, ob die Prämie steigt und ob du Wahlfranchise oder ein besonderes Modell hast. Die Prämienmitteilung muss bis 31. Oktober 2026 da sein. Quelle: BAG Faktenblatt PG27, 29.09.2026; Priminfo FAQ.
Nein. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Fällt der Fristtag auf Sa/So/Feiertag: letzter Arbeitstag davor zur gewöhnlichen Geschäftszeit. Ein Einschreiben ins Postfach gilt erst mit der Abholung als zugestellt. Deshalb empfehlen BAG/Priminfo Versand bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus und Beleg aufbewahren. Quellen: Priminfo FAQ; BAG FAQ.
Empfehlung: bis Mitte November / laut BAG Faktenblatt bis 15. November 2026 eingeschrieben oder A-Post Plus. Quelle: BAG Faktenblatt PG27; Priminfo Wechsel.
Ja. Tiefere Franchise: schriftlich bis 30.11.2026. Höhere Franchise: schriftlich bis 31.12.2026. Quelle: BAG Faktenblatt PG27.
Nein. Du kannst nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatz mitzukündigen, und darf sie nicht allein wegen der Grundversicherungs-Kündigung von sich aus beenden. Für die Zusatz gelten eigene Fristen in den AVB (oft länger). Quellen: Priminfo FAQ; BAG Faktenblatt PG27.
Steht in den AVB; Fristen sind unterschiedlich (Priminfo nennt u. a. mehrjährige Mindestlaufzeit und sechs Monate). Orientierung u. a. Art. 35a VVG. Keine Einheitsfrist behaupten.
Prämie×12 + Franchise + 10 %-Selbstbehalt bis max. CHF 700 (Erwachsene) bzw. CHF 350 (Kinder). Spitalbeitrag CHF 15/Tag ggf. extra. Caps: BAG Kostenbeteiligung. Prämien: priminfo.admin.ch. Keine Beratung.
Bis 30.11.2026 gemahnte Beträge (inkl. Verzugszinsen/Betreibungskosten) müssen bis 31.12.2026 bezahlt sein, sonst kein Wechsel. Quelle: BAG Faktenblatt; Priminfo.
Erst nachdem die neue Kasse der bisherigen den lückenlosen Beitritt bestätigt hat – deshalb früh anmelden. Frist verpasst? Eine zu späte Kündigung wirkt erst auf den nächstmöglichen Termin; für 2027 bleibst du bei der bisherigen Kasse. Es gibt keine automatische Kündigung durch die neue Kasse: Ohne rechtzeitige eigene Kündigung kommt der Wechsel in der Praxis nicht zustande. Quellen: Priminfo FAQ; Priminfo Wechsel.
Beim Wohnkanton. Fristen und Verfahren sind kantonal. BAG Prämienverbilligung.
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Erstellt mit KI · Keine Beratung.
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